Ausflug zum Wasserfall bei Mittersill in Krimml
Von Mittersill zum Wasserfall in einer halben Autostunde: Der wahrgewordene Ausflugstraum für den Familienurlaub im Salzburger Land legt ungeahnte, schwer in Worte zu fassende Naturgewalten frei. Die Krimmler Wasserfälle sind Europas größte Wasserfälle mit einer imposanten Fallhöhe von 380 Metern. Das Naturschauspiel zählt nicht umsonst zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten des Landes und lockt Jahr für Jahr hunderttausende Gäste in den Nationalpark Hohe Tauern. Dabei beginnt eigentlich alles recht sanft.
Vom Almboden zum Gefälle
Bevor der Wasserfall zum Wasserfall wird, fließt ein zartes Gewässer am Ende des Krimmler Achentals ca. 20 km lang durch ebene Almböden. Erst dann verwandelt sich die Krimmler Ache nach und nach in einen tosenden Gletscherbach, der förmlich in Richtung Talausgang schießt. Dort warten drei massive Stufen auf die Massen, die Krimmler Wasserfälle.
Mit hohem Tempo stürzen durchschnittlich 5,6 m³ Wasser pro Sekunde (!) den Fels hinab. Rund um die Wasserfälle bildet sich ein angenehmer Sprühregen, dessen erfrischende Wirkung vor allem im Sommer nicht mit Gold aufzuwiegen ist.
Der Wasserfallweg in Krimml
Bereits 1900 wurde ein kleiner Wanderweg eingerichtet, der in Serpentinen die verschiedenen Aussichtspunkte und Kanzeln der Krimmler Wasserfälle erschließt. Vom Parkplatz geht es in einer knappen Viertelstunde zu Fuß zum unteren Wasserfall.
Für den Aufstieg bis zum obersten Wasserfall und weiter hinaus ins Krimmler Achtental ist mit etwas über einer Stunde Gehzeit zu rechnen. Nicht eingerechnet sind selbstverständlich die vielen kurzen Stopps, denn die spektakulären Ausblicke auf die Urgewalt und den wohligen Sprühregen muss man einfach mit allen Sinnen genießen.
Als Gast unseres Hotels Bräurup gelangen Sie in Windeseile zum eindrucksvollen Wasserfall, denn Mittersill ist nur eine halbe Stunde Fahrzeit mit dem Auto entfernt! Diese und weitere Highlights im und rund um den Nationalpark Hohe Tauern versüßen Ihnen den Aufenthalt. Haben Sie bereits ein unverbindliches Urlaubsangebot angefordert?